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Bei Rot über die Ampel



Bei so einem Rettungseinsatz mit Martinshorn und Blaulicht darf der Fahrer auch mal gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Er darf etwas schneller fahren, denn er muss ja, wenn es um Menschenleben geht, schnellstmöglich, aber auch mit äußerster Vorsicht und heilem Krankenwagen, zum verletzten bzw. kranken Menschen gelangen. Über die rote Ampel darf er im Einsatz auch mit Signalanlage fahren – Signalanlage heißt übrigens beides, Martinshorn und Blaulicht zusammen.

Aber der Fahrer muss sich vorsichtig an die rote Ampel herantasten, damit kein Unfall passiert.
Auch im Parkverbot darf das Einsatzfahrzeug halten, wenn es sonst bei einem Notfall keine andere Möglichkeit gibt.


Weil bei einem Notfall alles schnell gehen muss, gibt es einen großen Rucksack im Fahrzeug, der alles Wesentliche für eine erste Versorgung beinhalten: für Kreislauferkrankungen und für Atemwegserkrankungen und einen Kinderkoffer für Neugeborene und Kleinkinder. In den Koffern befinden sich die gleichen Medikamente, wie in den Fächern des Rettungswagens nur nicht ganz so viele. Außerdem können alle lebensrettenden Geräte des Fahrzeugs auch in eine Wohnung mitgenommen werden.

 

Ansprechpartner

Rettungswache

Robert-Blum-Strasse 32

17033 Neubrandenburg

 

Rettungsdienst

Notruf 112

Krankentransport 19222

Wachleiter

Karsten Neumann 
Tel: 0395 / 560 39 25

stellv. Wachleiter

Marco Studier