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Heimentgelt

Ansprechpartner

Anne Kaiser
Heimleiterin

Tel.: 039607/ 250 300
Fax : 039607/ 250 250

Hauptstraße 4
17099 Galenbeck-Lübbersdorf

E-Mail: leitung.luebbersdorf@neubrandenburg.drk.de


Zuzahlungen ab 1. Mai 2023 in Euro
Pflegegrad I täglich x 30,42 Tage monatlich
Pflegekosten 49,18 1496,06
Ausbildungsfond 3,63 110,42
Unterkunft 13,34 405,80
Verpflegung 10,92 332,19
Investitionen 5,33 162,14
Gesamtsumme   2506,61 €
Abzüglich Anteil Pflegekasse   -125,00 €
Eigenanteil Bewohner   2381,61 €¹
Pflegegrad II täglich x 30,42 Tage monatlich
Pflegekosten 63,05 1917,98
Ausbildungsfond 3,63 110,42
Unterkunft 13,34 405,80
Verpflegung 10,92 332,19
Investitionen 5,33 162,14
Gesamtsumme   2928,53 €
Abzüglich Anteil Pflegekasse   -770,00 €
Eigenanteil Bewohner   2158,53 €¹
Pflegegrad III täglich x 30,42 Tage monatlich
Pflegekosten 79,23 2410,18
Ausbildungsfond 3,63 110,42
Unterkunft 13,34 405,80
Verpflegung 10,92 332,19
Investitionen 5,33 162,14
Gesamtsumme   3420,73 €
Abzüglich Anteil Pflegekasse   -1262,00 €
Eigenanteil Bewohner   2158,73 €¹
Pflegegrad IV täglich x 30,42 Tage monatlich
Pflegekosten 96,09 2922,16
Ausbildungsfond 3,63 110,42
Unterkunft 13,34 405,80
Verpflegung 10,92 332,19
Investitionen 5,33 162,14
Gesamtsumme   3932,70 €
Abzüglich Anteil Pflegekasse   -1775,00 €
Eigenanteil Bewohner¹   2157,70 €¹
Pflegegrad V täglich x 30,42 Tage monatlich
Pflegekosten 103,65 3153,03
Ausbildungsfond 3,63 110,42
Unterkunft 13,34 405,80
Verpflegung 10,92 332,19
Investitionen 5,33 162,14
Gesamtsumme   4163,45 €
Abzüglich Anteil Pflegekasse   -2005,00 €
Eigenanteil Bewohner   2158,45 €¹

§ 43 c SGB XI: Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils ab 01.01.2022

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und den Änderungen des §43 c soll ab dem 1. Januar 2022 eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt werden. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein.

Demnach erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 , ab dem Beginn der Versorgung einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent und Pflegebedürftige die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, künftig einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Ab dem dritten Jahr in stationärer Langzeitpflege steigt dieser Zuschlag auf 45 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft auf 70 Prozent. Bereits vorhandene Versorgungszeiten sollen angerechnet werden. Angefangene Monate werden als voll angerechnet. Die Pflegeeinrichtung, die den Pflegebedürftigen versorgt, stellt der Pflegekasse des Pflegebedürftigen neben dem Leistungsbetrag den Leistungszuschlag in Rechnung und dem Pflegebedürftigen den verbleibenden Eigenanteil.

¹ Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich, die allerdings der gesetzlichen Anforderung nicht entgegenstehen, sondern als systembedingt akzeptiert werden.