Ansprechpartner
DRK Sozialdienst Neubrandenburg gGmbHFahrdienst
Robert Blum Straße 32
17033 Neubrandenburg Wagen bestellen:
0395/ 4549066
Fahrdienstleiter
Andreas Horn
Tel.: 0395 / 5603923
Fax: 0395 / 5603935
fahrdienst@neubrandenburg.drk.de
Fragen zur Rechnung Tel.: 0395/ 5603911
Für die Fahrkostenerstattung bei medizinisch notwendigen Fahrten mit einem Mietwagenunternehmen ist für die Kostenübernahme grundsätzlich eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung erforderlich.
In einigen Fällen müssen Sie die Übernahme der Fahrkosten vorher von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.
Zum Beispiel bei ambulanten Fahrten zum/zur:
- Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten
- ambulanten onkologischen Chemo- oder Strahlenbehandlung
- Dialysebehandlung
nicht genehmigungspflichtig sind Fahrten zu/ zur:
- voll- und teilstationären / vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus
- ambulanten Operationen
- sowie von mobilitätsbeeinträchtigten Versicherten, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) “Bl“ (Blindheit) oder “H“ (Hilflosigkeit) besitzen oder in den Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sind
Patienten, deren Behandlung nicht exakt diesen Regelungsbeispielen entspricht, können bei der Krankenkasse eine Genehmigung und Prüfung ihres speziellen Einzelfalls beantragen.
stationäre Vorsorge- und Rehabilitationskuren: Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Kostenübernahme. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer solchen Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse!
Das zahlen Sie dazu:
- pro Fahrt 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Dabei gelten die Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt.
- bei nachweislicher Zuzahlungsbefreiung, entfällt der Eigenanteil
Genaueres können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.