Inklusionspädagogik (Schulbegleitung)
Rechtsgrundlage:
SGB VIII §35a
SGB XII § 54
Finanzierung:
Die Finanzierung wird über den Kostenträger (Jugendamt, Sozialamt) über eine Fachleistungsstunde getragen.
Die Antragsstellung verläuft über die leistungsgewährende Behörde (Jugendamt oder Sozialamt)
Zielgruppe:
Anspruchsberechtigt sind nach dem SGB VIII §35a Kinder und Jugendliche mit einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung (leistungsgewährende Behörde: Jugendamt)
und dem SGB XII § 54 (1) Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen (Kostenträger Sozialamt).
Leistungsangebot:
Die ganzheitliche systemische Ausrichtung auf den Hilfeprozess beinhaltet Interaktion und Kooperation mit allen an der Bildung und Erziehung Beteiligten.
Dazu gehören Familie, Schule, Kita, Jugendhilfe, Ärzte, Therapeuten und andere Fachdienste. Das Netzwerk entsteht aus dem individuellen Einzelfall.
Die Stärke des systemischen Ansatzes liegt in der Schaffung von funktionaler Kommunikation.
In diesem Verbund entwickeln wir gemeinsam einen individuellen Förderplan, in dem konkrete Ziele und Verantwortlichkeiten festgehalten und
nach mindestens 6 Monaten eine Überprüfung der Maßnahmen erfolgen soll.
Der Inklusionspädagoge übernimmt zusätzliche Förderung in der Sozialkompetenz und hilft somit dem Kind/Jugendlichen mit seiner Behinderung/ Störung gut umzugehen und Kompensationsstrategien zu erarbeiten.
Die Förderung ist an der jeweiligen spezifischen Situation des Betroffenen ausgerichtet, wobei die Gruppe nicht außer Acht gelassen wird. Die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und vorhandener Alltagsbeziehungen ist Teil des Förderplans. Auch die Übertragung in den Nachmittag hinein und in das familiäre Umfeld sind Bausteine der Hilfeform. Eltern erhalten ein Gesprächs- und Beratungsangebot und werden laufend informiert und in den Prozess intensiv einbezogen.
Die Methodik soll so wirken, dass sie den Alltagsprozess nicht gravierend beeinflusst und dennoch unterstützend wirkt.
Die Intervention ist ressourcenorientiert und baut auf das Erfolgserleben des jungen Menschen auf.
Eine positive Sichtweise auf kleinste Erfolge ist unabdingbar um langfristig positive Ergebnisse zu erreichen.
Methoden:
Die spezifischen Methoden, Verfahren und Techniken richten sich nach der Individualität des Kindes/Jugendlichen.
- diagnostische Methode der Beobachtung
- Kommunikationstraining
- Bewältigungsstrategien erarbeiten
- Interaktionsspiele
- Selbstbeobachtung
- Selbstinstruktionstraining
- Videodokumentation
- Schaffung von reizarmen Lernräumen
- Ablaufpläne erarbeiten
- Visuelle, akustische Hilfen zur Übersichtlichkeit geben
- Kleinschrittige Gliederung von Handlungsabläufen
- Assoziations- und Rollenspiele
- Partnerinterview
- Pro- und Kontradebatten
- Delegierung an Fachkräfte
- Time-out Lösungen finden
Aufgrund der notwendigen Fachkenntnisse der Helfer, im Umgang mit Kindern/Jugendlichen, die seelisch behindert oder davon bedroht sind, gilt bei uns der Einsatz von geschultem pädagogischem Fachpersonal.