Kosten für Kurzzeit- und / oder Verhinderungspflege

Die Kosten für die Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege orientiert sich in unserer Pflegeeinrichtung an den Pflegeeinstufungen, wie folgende Tabelle aufzeigt:

  Kosten pro Tag      
  Pflegegrad  1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegekosten 45,26 € 58,03 € 74,20 €   91,06 €   98,63 €
Verpflegung 10,20 € 10,20 € 10,20 €   10,20 €   10,20 €
Unterbringung 12,47 € 12,47 € 12,47 €   12,47 €   12,47 €
Ausbildungszuschlag   1,73 €   1,73 €   1,73 €     1,73 €     1,73 €
Ausbildungsfond   3,43 €   3,43 €   3,43 €     3,43 €     3,43 €
Investitionskosten   5,33 €   5,33 €   5,33 €     5,33 €     5,33 €
Zuschlag KZP 17,88 € 17,88 € 17,88 €   17,88 €   17,88 €
Gesamt 96,30 € 109,07 € 125,24 € 142,10 € 149,67 €

 

"Laut §42 SGB XI hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf Kurzzeitpflege, dieser ist jedoch auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Für diesen Zeitraum erstattet die Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen (Pflegekosten) + Ausbildungszuschlag, Ausbildungsfond & den Zuschlag für Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr einen Betrag in Höhe von maximal 1774 €. Alle weiteren Kosten (Verpflegung, Unterbringung und Investitionskosten) werden als Eigenanteil berechnet. Nachdem am 01.01.2015 das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten ist, ist nun auch eine Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege möglich. Somit kann der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um bis zu 1612 € aus den Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Bei Fragen zur Beantragung und Finanzierung der Kurzzeit- und/ oder Verhinderungspflege sprechen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie gern."