Kosten für Kurzzeit- und / oder Verhinderungspflege

Die Kosten für die Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege orientiert sich in unserer Pflegeeinrichtung an den Pflegeeinstufungen, wie folgende Tabelle aufzeigt:

 Kosten pro Tag   
 

Pflegegrad  1

Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegekosten45,26 €58,03 €74,20 €  91,06 €  98,63 €
Verpflegung10,20 €10,20 €10,20 €  10,20 €  10,20 €
Unterbringung12,47 €12,47 €12,47 €  12,47 €  12,47 €
Ausbildungszuschlag  1,73 €  1,73 €  1,73 €    1,73 €    1,73 €
Ausbildungsfond  3,43 €  3,43 €  3,43 €    3,43 €    3,43 €
Investitionskosten  5,33 €  5,33 €  5,33 €    5,33 €    5,33 €
Zuschlag KZP17,88 €17,88 €17,88 €  17,88 €  17,88 €
Gesamt96,30 €109,07 €125,24 €142,10 €149,67 €

"Laut §42 SGB XI hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf Kurzzeitpflege, dieser ist jedoch auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Für diesen Zeitraum erstattet die Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen (Pflegekosten) + Ausbildungszuschlag, Ausbildungsfond & den Zuschlag für Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr einen Betrag in Höhe von maximal 1774 €. Alle weiteren Kosten (Verpflegung, Unterbringung und Investitionskosten) werden als Eigenanteil berechnet. Nachdem am 01.01.2015 das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten ist, ist nun auch eine Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege möglich. Somit kann der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um bis zu 1612 € aus den Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Bei Fragen zur Beantragung und Finanzierung der Kurzzeit- und/ oder Verhinderungspflege sprechen Sie uns an. Wir beraten und unterstützen Sie gern."

Kurzzeit- und/ oder Verhinderungspflege – das bedeutet intensive und zeitlich begrenzte Betreuung für Menschen, deren Versorgung in der Häuslichkeit zeitweise nicht sichergestellt ist.